Wer sich eine Schildkröte anschaffen will, sollte sich zunächst gründlich in der Fachliteratur informieren, z.B. über die zu erwartende Endgröße und die Lebensbedingungen des Tieres. Dann sollten die erforderlichen Anschaffungen getätigt werden und wenn dann alles fertig ist, sollte erst die Schildkröte ins Haus kommen. Eine Beratung im Zoohandel reicht in der Regel nicht!
Wer sich nicht die nächsten 40 Jahre einem Tier verpflichten möchte, der sollte sich keine Schildkröte anschaffen. Schildkröten auszusetzen ist Faunenverfälschung! (Foto www.wasserschildkroeten.eumit freundlicher Genehmigung) Das Aussetzen von Schildkröten ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 41, verboten. Dort heißt es sinngemäß, dass Tiere und Pflanzen, die eine Gefährdung für die vorhandenen Tier- und Pflanzenwelt darstellen, unter keinen Umständen ausgesetzt werden dürfen.
Viele Schildkröten sind Allesfresser und ernähren sich von Eiern, Larven und Pflanzenteilen sowie verschiedenen für den Naturhaushalt wichtigen Kleintieren wie z. B. Wasserflöhen, die das Wasser durch ständiges Filtern säubern. Damit wird durch das Aussetzen von Schildkröten das lokale Aussterben besonders gefährdeter Tierarten, wie etwa Amphibien, massiv beschleunigt. Oft sind es gerade die seltenen Amphibienarten wie Laubfrosch und Kammmolch, die binnen weniger Jahre lokal ausgerottet werden können. Dieser Vorgang geht schleichend vor sich, da in der Regel nicht erwachsene Tiere, sondern die Eier, Larven und Kaulquappen vertilgt werden. Auch seltene, unter Schutz stehende Insekten wie viele Libellenarten sind betroffen.
Deswegen kann diese Ordnungswidrigkeit mit mehreren tausend Euro Strafe geahndet werden!
Eltern haften für ihre Kinder!