Sachkundenachweis










Sachkundenachweis

 
 

Wer in NRW mit einem Hund, der nach §3 des NRW-LHundG gefährlich ist oder einer der Rassen nach §10 angehört, spazieren gehen möchte, muss vorher den Sachkundenachweis beim Ordnungs-/Veterinäramt absolvieren.

Achtung: Jeder, der einen solchen Hund ausführt, muss den Sachkundenachweis haben. Nicht nur der Halter.

Der Fragenkatalog für den Sachkundenachweis der StädteRegion Aachen kann jederzeit als PDF-Datei von der Homepage des Veterinäramtes der StädteRegion Aachen herunter geladen werden: Klicken Sie hier